Einige Veröffentlichungen:
* "Planung und Genehmigung von Kiesgruben: Jedes Steinchen zählt", AKP 2/2023, S. 48.
* "Freilandhaltung von Hühnern versus Nitratrichtlinie: Ja, wo laufen Sie denn?", AKP 6/2020, S. 32.
* "Biotopschutzrecht in Verfahren gegen Tierhaltungsanlagen: Ende der "Pauschal-Urteile" zur Stickstoff-Belastung", veröffenlicht in der Zeitschrift AKP (Alternative Kommunal Politik), Ausgabe 2/2020, S. 46.
* Zum Sachstand des Antrags auf Einschreiten der Grünen Liga Brandenburg und des NABU Brandenburg wegen des Spargelanbaus unter Folie im SPA-Gebiet "Mittlere Havelniederung": "Vogelwelt leidet unter Folienspargel, Zwischenerfolg für die Umweltverbände in Brandenburg: Behörde muss Anbau unter Folie prüfen". Der Rabe Ralf, Die Berliner Umweltzeitung, April / Mai 2018, S. 6.
*Zum Begriff der Allee im Sinne des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes - der Kampf um zwei Baumreihen in Luckenwalde, Brandenburg - Recht der Natur, IDUR-Schnellbrief, Nr. 200, Januar/Februar 2017. Zum Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.09.2016, OVG 11 S 23.16.
*BVerwG zu Massentierhaltung II: Praktische Hinweise für einschlägige Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (ohne UVP) - Recht der Natur, IDUR-Schnellbrief, Nr. 192, September/Oktober 2015. Gegenstand der Besprechung ist, in welchen Fällen bei Massentierhaltungsanlagen die gemeinsame Betrachtung der Vorhaben geboten sein kann - so genannte Kumulation. Sind Vorhaben gemeinsam zu betrachten nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, sind die Tierplatzzahlen zusammen zu rechnen. Dies kann eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Pflicht zur so genannten Vorprüfung des Einzelfalls über die Umweltverträglichkeit auslösen. In beiden Fällen haben Betroffene (Anwohner / Naturschutzverbände) nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz einen Anspruch auf Aufhebung der Sachentscheidung, falls die entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde. Besteht eine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist zugleich eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend durchzuführen. Ferner wird in dem Beitrag besprochen, welche argumentativen Ansätze bei Massentierhaltungsanlagen bestehen, um im Falle einer Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit eine "vollständige" Umweltverträglichkeitsrüfung einzufordern.
*NABU Brandenburg stoppt Sprühmaßnahmen in Schutzgebieten, VG Potsdam, Beschlüsse vom 06.05.2014, VG 4 L 374/14 und VG 4 L 375/14 - Recht der Natur, IDUR-Schnellbrief, Nr. 184, Mai/Juni 2014.
* Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände des neuen Berliner Naturschutzgesetzes sind einklagbar, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013, 11 S 26.13 - Recht der Natur, IDUR-Schnellbrief, Nr. 181; November/Dezember 2013.