Einige Referenzen:

2018

* Vertretung des BUND Brandenburg gegen die immisisionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen, Zollchow II, Landkreis Uckermark. Nachdem das Landesamt für Umwelt die bisherige Genehmigung im Nachgang zum gewonnen Eilverfahren des BUND Bradenburg für nichtig erklärt hatte, stellte die Vorhabenträgerin einen neuen Genehmigungsantrag. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte das Landesamt für Umwelt die Genehmigung für Zollchow II erneut. Aus Sicht des BUND Brandenburg ist die Anlage unverändert nicht mit dem Naturschutzrecht vereinbar: Einlegung des Widerspruchs gegen die Genehmigung.

* Vertretung des NABU Brandenburg im Zusammenhang mit der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Kemnitz. Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens. Gerügt wird, dass die Windenergieanlagen gegen das Artenschutzrecht und Recht der Europäischen Schutzgebiete verstoßen. Denn der Windpark soll auf Flächen zwischen einem Vogelschutzgebiet und Nahrungsflächen insbesondere für Gänse und Kraniche liegen. Zudem sind die Anlagen außerhalb der Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Gemeinde genehmigt.

* Beratung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Brandenburger Wolfsverordnung.

* Vertretung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Errichtung und der Nutzung der Verbindungsstraße Warnitz - Neuhof- Blankenburg. Einlegung Widerspruch gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid der unteren Naturschutzbehörde. Antrag an die Gemeinde wegen der unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung.

* Vertretung des BUND Brandenburg in einem Widerspruchsverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Junghennen mit insgesamt 100.000 Tierplätzen. Geltend gemacht wird wegen der vorgesehenen Besatzdichte die Verletzung des Tierschutzrechtes. Zudem gelangen Stickstoffeinträge in das Schutzgebiet "Buckau und Nebenfließe". Die Auswirkungen auf den dort geschützten Lebensraum können erheblich sein und verstoßen nach Auffassung des BUND Brandenburg gegen den strengen FFH-Gebietsschutz.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg wegen einer Fällung von 17 Bäumen am Stabeshöher Damm, Landkreis Uckermark. Die gefällten Bäume befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Norduckermärkische Seenlandschaft". Die aus Sicht des BUND Brandenburg zwingend erforderliche Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung lag nicht vor.

 

2017

* Vertretung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Erneuerung eines Radwegs. Für dessen Erneuerung will der Vorhabenträger eine rund 2 km lange Hecke in einem Landschaftsschutzgebiet beseitigen. Klage gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung. Eilverfahren zur Verhinderung der Beseitigung der Hecke beim Verwaltungsgericht Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam gibt dem Eilantrag des BUND Brandenburg mit Beschluss vom 08.02.2018 statt. Der BUND Brandenburg hatte u.a. gerügt, dass die Alternativenprüfung nicht den naturschutzrechtlichen Anforderungen entspreche.

*Beratung der Bürgerinitiative Schutz statt Schutt im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung und dem Betrieb einer Deponie in der Kiesgrube Luggendorf, Gemeinde Groß Pankow.

*Beratung und Vertretung der Bürgerinitiative Landschaft ohne Folie e.V. insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen des großflächigen Spargelanbaus im Bereich Mötzow, Brandenburg.

* Beratung und Vertretung einer Gemeinde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Auführliche Begründung der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens: Entgegenstehende in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, schädliche Umwelteinwirkungen und Belange des Artenschutzrechtes.

* Beratung und Vertretung des NABU Brandenburg im Zusammenhang mit dem Lollapalooza im September 2017 auf der Rennbahn Hoppegarten. Die Veranstaltung findet innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter" statt. Ein Naturschutzgebiet grenzt an.

 

2016

*Erstellung eines Positionspapiers im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg betreffend die Problematik des Spargelbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA). Vortrag auf der "Tagung zum Spargelanbau im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie" im April 2016 im Haus der Natur in Potsdam.

*Vertretung und Beratung der BI Eselshütt und des BUND Brandenburg in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Gemeinde Boitzenburger Land, OT Jakobshagen. Ausarbeitung von umfangreichen Einwendungen im nicht förmlichen Genehmigungsverfahren.

*Vertretung von Privateigentümern in einem Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die bauaufsichtsrechtliche Beseitigungsanordnung Holzschuppen abzureißen, welche Lebensraum gesetzlich geschützter Tierarten sind.

*Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Vertretung von Privateigentümern eines Grundstücks in Neu-Venedig, welches Teil eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes ist. Das Grundstück liegt nachweislich oberhalb des Pegelstands eines Jahrhunderthochwassers (HQ100). Der HQ100 bildet die Grundlage für die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes.

*Beratung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. im Zusammenhang mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Grundwasserbewilligungsverfahren zur Legalisierung der Berliner Wasserwerke.

*Vertretung des BUND Brandenburg und von Anwohnern im erneut eingeleiteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Zollchow. Einwendungen im Genehmigungsverfahren und Mitte Dezember 2016 Vertretung im Erörterungstermin. Innerhalb der geplanten Auslauffläche befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope (Feldsölle). Stickstoffeinträge in diese Biotope sind zu befürchten. Zudem sind sie Lebensraum u.a. für die gesetzlich geschützte Rotbauchunke.

*Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen eine weitere Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Ortsteil Groß Sperrenwalde. In unmittelbarer Nähe zur Anlage befinden sich gesetzlich geschützte Biotope, wie ein Flattergras-Buchenwald und mehrere Gewässerbiotope. Mit Beschluss vom 21.02.2018 gibt das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag des BUND Brandenburg statt und stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND Brandenburg wieder her. Das Verwaltungsgericht Potsdams gewichtet in der Interessenabwägung die vom BUND Brandenburg geltend gemachten Naturschutzbelange höher. Derzeit ist das Beschwerdeverfahren der Vorhbenträgerin und des Landesamtes für Umwelt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig.

*Vertretung und Beratung der Naturstiftung Kranichland in verschiedenen umweltrechtlichen Fragestellungen u.a. im Umweltinformationsrecht und FFH-/SPA-Schutzgebietsrecht.

*Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Rettung der Allee auf dem Boulevard in Luckenwalde.

* Vertretung der Bürgerinitiative Hoppenrade im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und dem Ausbau einer Rinderanlage.

*Fortschreibung und Überarbeitung des Leitfadens Bürgerbeteiligung für Brandenburg im Auftrag von Die NaturFreunde Landesverband Brandenburg e.V.

* Vertretung eines unmittelbaren Anwohners wegen eines im Laufe der Jahre fortwährend erweiterten Erlebnisbades in Niedersachsen (Lärmimmissionen). Antrag auf Einschreiten und Ermittlung der Gesamtlärmbelastung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

 

2015

* Vertretung des BUND Brandenburg im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen eine Anlage mit 39.990 Legehennen in der Uckermark, Brandenburg. Das Verwaltungsgericht Potsdam ordnet die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND Brandenburg gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung an. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt den Beschluss. Die Anlage ist zusammen mit ihrer Nachbaranlage zu betrachten (so genannte Kumulation). Die Tierplatzzahlen von jeweils 39.990 Legehennen sind zusammenzurechnen. Der maßgebliche Schwellenwert, dessen Überschreiten die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auslöst, wird hierdurch überschritten. Das Vorhaben ist UVP-Pflichtig und eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend durchzuführen.

* Vertretung eines Anwohners der Beermannstraße in Berlin Treptow-Köpenick: Das Mietshaus wurde von der BRD abgerissen für den Bau der Bundesautobahn A100: Vertretung im Besitzeinweisungsverfahren vor der Enteignungsbehörde und im zivilrechtlichen Verfahren zur Wirksamkeit der Wohnungskündigung vor dem Amtsgericht.

* Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen eine Alleefällung in der Stadt Luckenwalde (innerörtliche Allee).

* Rechtsberatung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Änderung der Baumschutzverordnung in Potsdam.

* Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren des BUND Brandenburg gegen die Erweiterung einer Schweinehaltungsanlage in der Gemeinde Mellensee, Brandenburg. Der BUND Brandenburg rügt hier insbesondere eine Verletzung des Artenschutzrechts und eine Verletzung des Biotopschutzrechtes durch die Stickstoffeinträge der Anlage.

* Vertretung eines Anwohners eines Erlebnisbades in der Stadt Rotenburg, Niedersachsen: Antrag auf Einschreiten wegen unzumutbarer Lärmimmissionen und Antrag auf Ermittlung der Gesamtlärmbelastung.

* Widerspruchsverfahren der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. gegen die Errichtung einer Steganlage im FFH-Gebiet "Müggelspree - Müggelsee". Anschließendes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit Urteil vom 22.03.2018 gibt das Verwaltungsgericht Berlin der Klage statt. Es folgt damit der Auffassung der BLN e.V., dass das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets führen könne. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen könnten die erheblichen Beeinträchtigungen nicht abwenden, da sie die Auswirkungen des Vorhabens nicht ausschlössen bzw. minimierten.

* Widerspruchsverfahren des BUND Brandenburg gegen eine weitere Legehennenanlagen mit 39.990 Legehennen in der Uckermark. Auch in diesem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zu befürchten sind insbesondere erhebliche Beeinträchtigungen des angrenzenden Flattergras-Buchenwalds (gesetzlich geschütztes Biotop) durch anlagenbedingte Stickstoffeinträge.

* Rechtliche Beratung von Anwohnern und Naturschutzverbänden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg, mit 100.000 Tierplätzen. Umfangreiche Ausarbeitung von Einwendungen im Genehmigungsverfahren. Vertretung auf dem Erörterungstermin. Befürchtet werden insbesondere Stickstoffeinträge in ein angrenzendes FFH-Gebiet. Dort lebt der extrem gefährdete Edelkrebs.

* Rechtliche Beratung von Anwohnern im Zuge des Ausbaus einer Bundesstraße, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg: Die Anwohner betreiben ökologische Landwirtschaft auf angrenzenden Feldern. Sie fürchten Beeinträchtigungen durch die nach der Planung vorgesehene Versickerungsanlage.

 

2014

* Rechtsgutachterliche Stellungnahme: Rechtliche Bewertung der Ergebebnisse von Pestiziduntersuchungen des BUND Brandenburg in Feldsöllen.

* Rechtsberatung der Bürgerinitiative Gumtow gegen Tierfabrik im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wegen einer geplanten Massentierhaltungsanlage mit insgesamt 400.000 Masthähnchen. Das Landesamt für Umwelt lehnt die Genehmigungserteilung ab. Die Investoren gehen hiergegen in Widerspruch. Nach Zurückweiseung der Widersprüche legen sie Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein.

* Erstellung eines Leitfadens zu Verkehrsbeschränkungen zusammen mit dem Kollegen RA Karsten Sommer: Wege zu mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm.

* Kommunalverfassungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht für einen Stadtverordneten: Akteneinsicht und Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber einer kommunalen Eigengesellschaft. Insbesondere auch: Kostenerstattungsanspruch des klagenden Organs gegenüber dem Rechtsträger.

* Rechtliche Beratung von Anwohnern wg. Lärmbelastungen durch eine Freiluftgaststätte. Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Anschluss Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Derzeit ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungssgericht anhängig.

* Ständige rechtliche Beratung und Begleitung von Flughafenanwohnerschaft eines stadtangrenzend gebauten Regionalflughafens u. a. wegen Lärmimmissionen und Gefährdungen durch Kunstflug bzw. Airshows.

* Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren: Beratung von Anwohnern wg. Repowerings von Windkraftanlagen in geringer Entfernung zum Dorfgebiet.

 

2013

* Rechtliche Beratung der Volksinitiative gegen Massentierhaltung in Brandenburg: Rechtsgutachten und Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzvereine in Brandenburg (TierSchVMG Bbg).